Die Krisenperiode der Soldatenkaiser ist schon darin charakterisiert, dass im Zeitraum von fünfzig Jahren, zwischen 235
und 285 mehr als 20 Kaiser regierten, von denen nur ein einziger eines natürlichen Todes starb. Mit den permanenten
Mehrfrontkriegen gegen äußere Feinde und den Kämpfen der Thronanwärter gegeneinander im Inneren sind die
politischen Faktoren der Reichskrise des 3. Jahrhunderts benannt. Hinzu kommt ein wirtschaftlicher Niedergang
schlimmster Art, Rückgang von Handel und Gewerbe, Verelendung des städtischen Proletariats, Absinken der Bauern in
Hörigkeitsverhältnisse gegenüber den Grundbesitzern und ein partieller Rückfall in die Naturalwirtschaft. Erst unter Kaiser
Diocletian (284-305) wird zeitweise auf gänzlich veränderten Grundlagen eine neue Stabilität eintreten.
Diocletian und Konstantin (306-337), die bedeutendsten Repräsentanten des römischen Kaisertums seit Augustus,
kamen beide aus Illyrien (Jugoslawien). Unter ihrer Herrschaft wandelte sich das Prinzipat zum (von Theodor Mommsen
so bezeichneten) "Dominat", einer Kaiserherrschaft mit absolutistischen Zügen. Zwangsstaatliche Maßnahmen
beeinflussten auch das Wirtschaftsleben:
Die freie wirtschaftliche Tätigkeit des Bürgers wurde abgelöst durch Dienstverpflichtung und staatliches
Unternehmertum. Aus freien Berufsgenossenschaften wurden Zwangsverbände. Staatliche Waffenfabriken und
Webereien, staatliche Bergwerke und Steinbrüche entstanden. Der Ausbau des Militärstraßennetzes und der großen
Wasserversorgungsanlagen (Aquädukte) wurde mit Hilfe öffentlicher Arbeitsdienstverpflichtungen vorangetrieben.
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Büste des Kaiser Konstantin.
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Doch auch diese staatswirtschaftlichen Maßnahmen konnten auf Dauer die
Krise nicht wenden. Der Niedergang des städtischen Bürgertums und des
italischen Mittelstandes setzte sich fort. Auch das Bauerntum Italiens zeigte sich
der Konkurrenz der reichen Provinzen immer weniger gewachsen. Nur große
Latifundienbetriebe konnten die Krise überstehen. Sie brachten die Reste des
Kleinbauerntums in wirtschaftliche Abhängigkeit. Der Versuch vieler
Kleinbauern diesem Los durch Landflucht zu entgehen wurde durch das
Gesetz von 332 vereitelt, das sie an die Scholle band. So trat neben die
Sklaverei die bäuerliche Hörigkeit.
Ein anderes schweres Problem des Reiches war die immer stärker werdende
germanische Unterwanderung. Germanen kamen als Söldner, als Sklaven aus
den Kriegen mit den Grenzstämmen, aber auch als bäuerliche Hörige ins
Reichsgebiet. Mark Aurel (160-l80) förderte diese Entwicklung noch durch die
Ansiedlung von germanischen Kolonien - das sind bäuerliche, an die Scholle
gebundene Erbpächter - in entvölkerten Landstrichen. Im Heer stiegen Germanen
bis in die höchsten Offiziersstellen auf. Kaiser Theodosius 1. tat 382 den letzten
Schritt auf diesem Wege - er nahm einen geschlossenen germanischen Stamm,
nämlich die Westgoten, als Föderaten ins Reichsgebiet auf und verpflichtete sie
zur Reichsverteidigung. Im Westteil des Reiches führte diese Entwicklung zur
germanischen "Machtergreifung" durch den Ostgermanen Odoaker und der
Absetzung des letzten weströmischen Kaisers Romulus Augustulus im Jahre
476. In Ostrom kam es dagegen zur Ausschaltung der Germanen von der
Staatsführung.
Doch zurück zu den beiden großen Kaisern Diocletian und Konstantin. Mit Diocletian (284-305 n. Chr.) wurde der Kaiser
zum Dominus, zum Herrn über Untertanen. Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtsprechung, verwirklicht durch Edikte,
gingen allein von ihm aus. Der Senat sank auf die Stufe eines rechtlosen Staatsrates hinab. Die Selbstverwaltung der
Städte und Provinzen wurde beseitigt, Militär- und Zivilgewalt wurden in offenem Bruch mit der altrömischen Tradition
streng getrennt. Ein besoldetes Staatsbeamtentum trat neben das Söldnertum und das Offizierskorps. Diocletian fühlte
sich nicht nur als Dominus, sondern auch als Deus (Gott). Als Sinnbild seiner Gottesherrschaft trug er das orientalische
Diadem. Der Kaiserkult wurde Reichsreligion. Gegen ihn erhob sich der Widerstand der wachsenden Christengemeinden.
So kam es unter Diocletian zu einer großen Christenverfolgung. Die Unterdrückung der Christen hörte erst unter
Konstantin auf, der 313 Glaubensfreiheit einräumte. 391 erhob dann Theodosius das Christentum in den Rang einer
Reichsreligion.
Diocletian hat auch - aus militärischen Erwägungen - jenen Schritt vollzogen, der die abendländische Geschichte bis tief
ins Mittelalter hinein entscheidend mitbestimmen sollte: Er teilte das Reich in eine östliche und eine westliche Hälfte,
allerdings unter Wahrung der ideellen Reichseinheit. Die Reichsteile wurden nunmehr von zwei Kaisern (Diocletian im
Osten und Maximian im Westen) regiert; ihre Hauptstädte waren Nicomedia in Kleinasien und Mailand. Konstantin der
Große (305-337) erzwang die Reichseinheit erneut, ohne freilich das Eigengewicht der beiden Teile ernstlich zu mindern.
Byzanz, das den Namen Konstantinopel erhielt, wurde Hauptstadt des Ostens (330). Erst von 395 an bestand dann die
tatsächliche und endgültige Teilung.
Konstantin vollendete die Idee der Theokratie im Dominat: Die Person des Kaisers erscheint als heilig. Seine Aufgabe, als
Kaiser Schutzgewalt auszuüben im Interesse der Armen, der Frauen, der Minderjährigen und der Sklaven nahm der
Herrscher sehr ernst, wie sich in einer Reihe von Edikten zeigt. Er fühlte sich berufen als unumschränkter Herrscher die
Welt im göttlichen Auftrag zu lenken.
Im Rechtswesen kam es zu einschneidenden Veränderungen. Das Jus gentium, das Völkerrecht, trat neben das Jus
civile des Zwölftafelgesetzes von 451 vor Chr. und ergänzte das Jus praetorium der Prätoren, eine Art
Gewohnheitsrecht, das sich immer wieder geschmeidig dem Fluss der geschichtlichen Entwicklung angepasst hatte; die
Kaiserzeit brachte es in bleibende Formen (Edictum perpertuum des Hadrian). Das Völkerrecht aber verwischte den
Unterschied zwischen Bürger und Nichtbürger und wurde so zu einem starken Bindeglied der Reichseinheit.
Weiterentwicklung und Auslegung des Rechts wurden in der Kaiserzeit zur Aufgabe der Rechtsgelehrten. Im Dominat
aber wurden die Erlasse des Kaisers zur alleinigen Rechtsquelle. Justinian (527-565) krönte diese Entwicklung durch
seine Sammlung früherer Gesetze und bedeutender Darstellungen von Rechtsgelehrten, das Corpus iuris civilis. Überall
wo römische Rechtstradition in der abendländischen Entwicklung nach- und weiterwirkte spielte diese Sammlung eine
grundlegende Rolle.
Die ungeheure Ausdehnung des Reiches, die unter Trajan mit der Errichtung der Provinzen Arabia, Armenia,
Mesopotamia, Assyria und Dacia (heute Rumänien) etwa im Jahre 115 ihren Höhepunkt erreicht hatte, konnte unter dem
Druck der Germanen und des Neupersischen Reiches unter den Sassaniden (226-642) schon im 3. Jahrhundert nicht
mehr gesichert und gehalten werden. In volle Bewegung kamen die Grenzen jedoch erst nach dem Vorstoß der Hunnen
aus Innerasien nach Südrussland (375). Dort unterwarf sich dieses mongolisch-türkische Nomadenvolk die Ostgoten
unter ihrem König Ermanarich, während die Westgoten, soweit sie zum Christentum übergetreten waren, im Imperium
südlich der Donau Aufnahme fanden.
